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Was macht die GEMA?

Als eine der größten Verwertungsgesellschaften weltweit repräsentiert die GEMA, oder auch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte,  die Interessen von über 70.000 Mitgliedern in Deutschland. Dies umfasst Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Urheberrechte dieser Musikschaffenden zu schützen und zu verwalten. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Institution von regionaler Bedeutung, sondern dank internationaler Kooperationen hat sie einen globalen Einfluss.

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Lizenzvergabe in der Musik- und Filmwelt

In der Film- und Musikindustrie bildet die GEMA einen wesentlichen Eckpfeiler, besonders wenn es um das Recht geht, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen. Egal ob Filmproduzent:innen einen bekannten Song für ihren neuesten Film verwenden möchten, ein Radiosender einen Hit spielen will oder ein Veranstalter plant, ein Konzert auszurichten: In all diesen Fällen muss zunächst bei der GEMA eine entsprechende Lizenz erworben werden.

Doch wie funktioniert dieser Lizenzierungsprozess genau? Im Wesentlichen kontaktieren Interessent:en, die Musik nutzen wollen, die GEMA und legen den geplanten Verwendungszweck dar. Das kann beispielsweise die Hintergrundmusik in einem Werbespot, ein Lied in einer Filmsequenz oder die öffentliche Aufführung bei einem Event sein. Basierend auf verschiedenen Faktoren, wie der Dauer der Musiknutzung, der Reichweite der geplanten Veröffentlichung und dem spezifischen Musikstück selbst, berechnet die GEMA die Lizenzgebühr.

Der Hauptzweck dieser Lizenzgebühren ist es, die kreativen Köpfe hinter der Musik – also Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen – zu vergüten. Ohne diesen Mechanismus wären viele Musikkünstler:innen nicht in der Lage, von ihrer Kunst zu leben. Die GEMA stellt sicher, dass diese Künstler für ihre Werke fair entlohnt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit verwendet werden. Dieses System fördert nicht nur die Musikschöpfer:innen, sondern auch die kulturelle Vielfalt, da es die Finanzierung und Produktion neuer Musikprojekte unterstützt.

Die Vergütung: Fairness für Kreative

Das Vergütungssystem der GEMA ist so konzipiert, dass es den kreativen Köpfen hinter der Musik – Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen – eine gerechte Entlohnung für ihre Arbeit gewährleistet. Dabei handelt es sich nicht um ein einfaches "Einheitsmodell", sondern um ein fein ausgearbeitetes System, das sowohl die Popularität als auch den Verwendungszweck eines Musikstücks berücksichtigt.

  1. Gebührenerhebung: Die GEMA erhebt Lizenzgebühren von Nutzer:innen, die Musikstücke öffentlich präsentieren wollen. Nutzer:innen können beispielsweise Filmproduzent:innen, Radiosender oder Konzertveranstalter:innen sein. Die Lizenzgebühren variieren je nach Nutzungszweck und -umfang.
  2. Verwaltungskosten: Von den gesammelten Lizenzgebühren werden Verwaltungskosten abgezogen. Diese Kosten beinhalten Betriebsausgaben wie Mitarbeiter:innengehälter, technische Investitionen und weitere organisatorische Aufwendungen.
  3. Erfassung der Musiknutzung: Ein zentrales Element des Vergütungssystems ist die genaue Erfassung, wie, wo und wie oft ein Musikstück gespielt wird. Diese Daten können durch Meldungen von Radiostationen, Fernsehsendern, Konzertveranstalter:innen oder durch spezielle technologische Systeme erfasst werden, die Musiknutzungen automatisch dokumentieren.
  4. Berechnung des Liedwertes: Basierend auf den gesammelten Daten wird die Popularität und der "Wert" eines Musikstücks ermittelt. Ein häufig im Radio gespieltes Lied generiert mehr Einnahmen für den Urheber als ein seltener gespieltes Stück. Der Kontext, in dem das Lied gespielt wird, beeinflusst ebenfalls den Wert. Zum Beispiel kann ein Lied, das als Titelmelodie einer TV-Show dient, höher bewertet werden, als wenn es nur gelegentlich im Radio gespielt wird.
  5. Auszahlung an Mitglieder: Der nach Abzug der Verwaltungskosten verbleibende Betrag wird gemäß dem differenzierten Vergütungssystem an die Mitglieder verteilt. Die GEMA stellt sicher, dass ihre Mitglieder basierend auf dem tatsächlichen Wert und der Nutzung ihrer Werke vergütet werden.

Engagement gegen Musikpiraterie

Die digitale Welt hat der Musikbranche sowohl Chancen als auch Herausforderungen gebracht. Ein großes Problem stellt die Musikpiraterie dar. Hier tritt die GEMA als aktiver Verteidiger der Rechte ihrer Mitglieder auf, indem sie gegen illegale Downloads und Musikpiraterie vorgeht.

  • Rechtliche Schritte gegen Plattformbetreiber: Bei Entdeckung von illegalen Musikdownloads oder -streams nimmt die GEMA rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Webseitenbetreiber:innen oder Plattformen vor. Dies kann sowohl Abmahnungen, Unterlassungserklärungen als auch gerichtliche Klagen beinhalten.
  • Zusammenarbeit mit Internet Service Providern (ISPs): Die GEMA arbeitet eng mit ISPs zusammen, um Zugriffe auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu beschränken oder komplett zu sperren.
  • Aufklärung und Bildung: Ein zentraler Bestandteil des Engagements gegen Musikpiraterie ist die Aufklärung der Öffentlichkeit. Die GEMA führt Informationskampagnen durch, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Urheberrechts und die negativen Auswirkungen der Musikpiraterie zu stärken.
  • Lizenzierungsvereinbarungen mit Online-Plattformen: Durch das Eingehen von Lizenzvereinbarungen mit Online-Musikplattformen wie Spotify, Apple Music oder YouTube stellt die GEMA sicher, dass Künstler:innen für ihre Musik fair entlohnt werden, was wiederum den Anreiz zur Nutzung illegaler Quellen verringert.
  • Internationale Zusammenarbeit: Musikpiraterie ist ein grenzüberschreitendes Problem. Daher kooperiert die GEMA mit internationalen Organisationen und anderen Verwertungsgesellschaften weltweit, um gemeinsam gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
  • Unterstützung bei der Strafverfolgung: Die GEMA arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellt diesen bei Bedarf Beweismaterial zur Verfügung, um Personen, die hinter großen illegalen Musikvertriebsnetzwerken stehen, strafrechtlich zu verfolgen.

GEMA in der Filmproduktion

Für Filmproduzent:innen ist die Zusammenarbeit mit der GEMA besonders relevant. Die Verwendung von Musik in Filmen erfordert oft die Erwerbung entsprechender Lizenzen – es sei denn, man entscheidet sich für gemafreie Musik. Je nach Verwendungszweck, Dauer und Verbreitung des Films können sich die Kosten für diese Lizenzen unterscheiden. Auch bei öffentlichen Filmvorführungen, etwa auf Festivals, sind GEMA-Gebühren zu berücksichtigen.

GEMA und Online-Plattformen

Mit der wachsenden Bedeutung von Online-Plattformen wie YouTube haben sich auch die Anforderungen an die GEMA verändert. Lizenzen und Rechte müssen auch in der digitalen Welt klar geregelt sein, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. In der Vergangenheit führte dies zu intensiven Diskussionen und Verhandlungen zwischen der GEMA und diversen Online-Plattformen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die GEMA eine essenzielle Institution in der Musik- und Filmwelt darstellt. Sie gewährleistet, dass Kreative für ihre Arbeit vergütet werden und setzt sich kontinuierlich für den Schutz musikalischer Urheberrechte ein – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.